MINICAR-PORZ
  • Taxi & Minicar Ruf Porz, Fuggerstr.3 – 51149 Köln

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten rund um das Taxi- und Mietwagengewerbe ...
Natürlich stehen wir Ihnen gerne persönlich unter: 02203 99 99 mit Antworten und Informationen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Für eine Krankenfahrt müssen Sie lediglich die Kosten der Zuzahlung selbst übernehmen. Die Höhe der Zuzahlung beträgt je Fahrt 10 % der Beförderungskosten einer Beförderung, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro. Stand 2024
weiterlesen

Für Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, wenn die Versicherten die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt – Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: – „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung und/oder, – „Bl“ für Blindheit und/oder, – „H“ für Hilflosigkeit, – auf dem Transportschein muss der Behandler dann im Punkt 1 Grund der Beförderung noch zusätzlich den Buchstaben...
weiterlesen

Ärztliche Verordnungen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten sind der Krankenkasse mit dem Genehmigungsantrag frühzeitig vorzulegen. Die Krankenkasse legt Dauer, Art des Beförderungsmittels, Geltung für Hin- und/oder Rückfahrt fest. Die vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen immer erforderlich! Hinsichtlich sogenannter nicht planbarer Patientenfahrten, also solcher, die wegen akuter Erkrankung notwendig werden, bei denen aber eine vorherige Genehmigung wegen nicht geöffneter Kassen-Geschäftsstellen (am Wochenende oder nachts!) gar nicht zu erhalten ist, kann die Genehmigung im...
weiterlesen

Auf dem Transportschein stehen alle Angaben des Versicherten wie Adresse und Versichertennummer. Dazu kommen noch die Angaben und die Unterschrift des Behandlers, das Ausstellungsdatum und ob ein Nachweis der Befreiung von Zuzahlungen vorgelegt wurde. Auf dem Transportschein wird außerdem noch vermerkt: – Grund der Beförderung, – Hinfahrt, Rückfahrt, – Behandlungstag, Behandlungsfrequenzen, – Art und Ausstattung der Beförderung (sitzende Beförderung, Rollstuhlfahrt, Fahrt mit Tragestuhl oder liegende Beförderung)
weiterlesen

Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden. Ambulante Behandlungen können zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis gemäß § 115 b SGBV, sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP notwendig werden. Ambulante Behandlungen können auch notwendig werden, wenn die Behandlung selbst oder der Krankheitsverlauf den Patienten so beeinträchtigen, dass eine Beförderung zur Verhinderung von Lebens- und Gesundheitsgefahren unerlässlich ist. Dies können zum Beispiel sein: – Fahrten zur Dialysebehandlung...
weiterlesen

Die folgenden Leistungen können mit einem Transportschein ohne Genehmigung durchgeführt werden: Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung) Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a SGBV (muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt dem Transportschein angekreuzt sein)
weiterlesen

Sie bekommen einen Transportschein, wenn die Fahrt aus medizinischen notwendigen Gründen ist und nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und auch nicht selbst durchgeführt werden kann.
weiterlesen

In der Regel werden die Fahrkosten für Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sofern Sie keine Zuzahlungsbefreiung vorliegen haben, ist ein Eigenanteil von mindestens 5,-€ jedoch höchstens 10,-€ von Ihnen selbst zu tragen. Für die Kostenübernahme benötigen Sie auf jeden Fall von Ihrem behandelnden Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung “, welche aber meistens einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse bedarf. Wir kümmern wir uns um Ihre Beförderung und danach um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
weiterlesen

Der Transportschein wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt. Er bescheinigt den Patientinnen und Patienten damit, dass er eine medizinisch notwendige Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht verantworten kann. Deshalb hat er eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“, einen Transportschein, ausgestellt.
weiterlesen

Für jede Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen muss eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ vorliegen. Umgangssprachlich nennt man die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auch Transportschein.
weiterlesen

Funkmietwagen-Unternehmen stellen sicher, dass ihre Fahrer über die erforderlichen Lizenzen und Versicherungen verfügen. Die Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten.
weiterlesen

Zusätzlich zum Transfer bieten viele Funkmietwagen-Unternehmen Services wie Gepäckassistenz, Kindersitze, Fahrzeugwahl (z.B. Limousine, Van) und optionale Wartezeiten für Abholungen nach der Landung an.
weiterlesen

Sie können einen Funkmietwagen telefonisch oder per Email über die Funkzentrale buchen. Dabei geben Sie den Abholort, den Flugzeugankunftszeitpunkt und das Ziel an.
weiterlesen

Ein Funkmietwagen-Service bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit einem Fahrer für den Transfer zwischen dem Flughafen und verschiedenen Zielen zu mieten. Dieser Service wird durch Funkzentralen koordiniert, die die Buchungen entgegennehmen und die Fahrer disponieren.
weiterlesen

Ein Funkmietwagen bietet Flexibilität und Komfort, da die Fahrzeuge oft direkt zum Terminal kommen, um Passagiere abzuholen. Die Buchung ist einfach und kann oft im Voraus oder auch kurzfristig erfolgen.
weiterlesen