Die folgenden Leistungen können mit einem Transportschein ohne Genehmigung durchgeführt werden: Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung) Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a SGBV (muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt dem Transportschein angekreuzt sein)
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