MINICAR-PORZ
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Kategorie: Krankenfahrten

Müssen Fahrten zu ambulanten Behandlungen auf Transportschein genehmigt werden?

Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden. Ambulante Behandlungen können zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis gemäß § 115 b SGBV, sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP notwendig werden. Ambulante Behandlungen können auch notwendig werden, wenn die Behandlung selbst oder der Krankheitsverlauf den Patienten so beeinträchtigen, dass eine Beförderung zur Verhinderung von Lebens- und Gesundheitsgefahren unerlässlich ist. Dies können zum Beispiel sein: – Fahrten zur Dialysebehandlung – Fahrten zur Strahlentherapie – Fahrten zur Chemotherapie – sonstige, längere ambulante Behandlungen

Taxi & Minicar Ruf Porz | Geschäftsführer: Peter Krüger
Taxi & Minicar Ruf Porz
Geschäftsführer: Peter Krüger

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