Für Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, wenn die Versicherten die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt – Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: – „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung und/oder, – „Bl“ für Blindheit und/oder, – „H“ für Hilflosigkeit, – auf dem Transportschein muss der Behandler dann im Punkt 1 Grund der Beförderung noch zusätzlich den Buchstaben b) ankreuzen.
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